Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Beschäftigungsfähigkeit erhalten ...

Viele Krankheitsbilder und gesundheitliche Einschränkungen stellen Unternehmer vor die Frage, wie eine leistungsangepasste Reintegration auch wirtschaftlich gelingen kann und wie sich zukünftige Ausfallzeiten reduzieren oder gar vermeiden lassen.

Bereits im Mai 2004 wurde das betriebliche Eingliederungsmanagement verbindlich durch den Gesetzgeber mit dem § 84 Abs. 2 SGB IX (seit 01.01.2018 unter § 167 Abs. 2 SGB IX zu finden) für Arbeitgeber eingeführt. Bis heute jedoch führt das BEM für viele Betriebe noch ein Schattendasein, wird kaum eingesetzt oder falsch interpretiert und umgesetzt. Schnell entsteht der Beigeschmack von Rückkehrer- oder Sanktionsgesprächen, was nicht sein muss.

Professionell umgesetztes betriebliches Eingliederungsmanagement bietet viele Vorteile für alle Beteiligten.

Arbeitgeber berichten von einer Senkung der Ausfallzeiten. Zudem führe gelebte Mitarbeiterfürsorge zu mehr Arbeitszufriedenheit und damit einer höheren Unternehmensverbundenheit, was einer Abwanderung von Fachwissen entgegenwirkt.

Arbeitnehmer fühlen sich im BEM gut aufgehoben und kehren dadurch deutlich früher vertrauensvoll in den Arbeitsprozess zurück, ohne Sorge vor möglichen Konsequenzen, wenn die Leistung noch nicht wieder voll abrufbar ist.

Für beide Seiten bietet das BEM zudem professionelle Beratung bei schwerer Krankheit und/oder Schwerbehinderung, zu technischen Hilfen, Arbeitsassistenz und Lohnkostenzuschüssen, die eine wirtschaftliche Reintegration oft erst ermöglichen.

Möchten Sie die Möglichkeiten und Vorteile des betrieblichen Eingliederungsmanagements für Ihren Betrieb nutzen? Ob als externe Dienstleistung bedarfsorientiert genutzt oder unter kompetenter Anleitung professionell mit den eigenen Ressourcen eingeführt, gerne bin ich für Sie da.


  

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